Sparkonto

Für jede versicherte Person wird am 1. Januar nach dem 19. Geburtstag ein individuelles Sparkonto für die Altersvorsorge eröffnet. Das Altersguthaben (Sparguthaben) setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Einem Guthaben (Freizügigkeitsleistungen), das aus früheren Vorsorgeverhältnissen stammt und beim Eintritt in die Pensionskasse eingebracht wird.
  • Freiwilligen Einzahlungen, sogenannten Einkäufen, zur Erhöhung des eigenen Vorsorgeschutzes.
  • Altersbeiträgen gemäss der Tabelle im Anhang zum Reglement der Vorsorgeeinrichtung.
  • Zinsen

Der Stiftungsrat entscheidet jährlich über die Verzinsung der Altersguthaben. Der Zinssatz entspricht in der Regel dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz. Das Ziel ist eine Verzinsung in einer Höhe, die der Situation auf den Anlagemärkten entspricht und im Interesse der Versicherten die Gesunderhaltung der finanziellen Struktur der Vorsorgestiftung erlaubt.