Pensionierung & Altersleistung

Das zentrale Element jeder Pensionskasse bilden die Leistungen, auf die Sie im Alter lebenslänglich Anspruch haben. Das Referenzalter wird am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahres erreicht. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab 58 Jahren möglich. Eine freiwillige Weiterversicherung, falls Sie über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben, ist bis zum 70. Altersjahr möglich.

Die Höhe Ihrer lebenslangen Altersrente richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der ordentlichen oder vorzeitigen Pensionierung vorhandenen Altersguthaben und dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz. Das folgende Berechnungsbeispiel geht von einer Pensionierung im Referenzalter aus:

  • Altersguthaben x Umwandlungssatz = jährliche Altersrente
  • 500 000 SFr. x 5,1 % = 25 500 SFr.

Anstatt lebenslang eine Altersrente zu beziehen, können Sie sich Ihr ganzes Altersguthaben oder einen Teil davon ausbezahlen lassen. Diese Möglichkeit besteht frühestens am Monatsersten nach Vollendung des 58. Altersjahres und muss der Vorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe zwei Monate zuvor schriftlich mitgeteilt werden. Falls Sie davon Gebrauch machen möchten, stellen wir Ihnen ein Formular zur Anmeldung Ihres Anspruchs auf Anfrage gerne zu. Nach Ihrer Pensionierung entfällt diese Wahlmöglichkeit.

Die Rente für hinterbliebene Ehegatten oder uns gemeldete Partner, im Falle Ihres Todes nach der Pensionierung, beträgt 70 Prozent Ihrer Altersrente. Hinterbliebene Kinder erhalten eine Rente in der Höhe von 20 Prozent der Altersrente bis zum 18. Lebensjahr, falls sie sich in Ausbildung befinden bis zum 25. Lebensjahr.