Die Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe erbringt für die Mitarbeitenden der angeschlossenen Unternehmen folgende gesetzlich geregelte Leistungen:
- Sie sichert Ihre Altersrente oder gewährleistet alternativ eine Kapitalauszahlung in frei wählbarer Höhe zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung.
- Sie sichert Renten oder eine flexible Kapitalauszahlung an Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes vor der Pensionierung.
- Sie bezahlt Renten im Falle von Invalidität.
- Falls Sie Wohneigentum erwerben möchten, können Sie eine vorzeitige Kapitalauszahlung bis zu einem bestimmten, gesetzlich geregelten Maximalbetrag beantragen.
- Ihre Pensionskasse unterstützt auch die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit mit der teilweisen oder vollständigen Auszahlung des angesparten Kapitals.
- Im Falle einer definitiven Ausreise aus der Schweiz ist – mit gewissen Einschränkungen – ebenfalls eine Auszahlung des Sparkapitals, also des sogenannten Freizügigkeitsguthabens möglich. www.verbindungsstelle.ch
- Bei einem Stellenwechsel sorgt sie für eine reibungslose Kapitalübertragung an die neue Pensionskasse.
Wenn sich eine Kapitalauszahlung auf das gesamte Sparkapital erstreckt, bedeutet dies die Auflösung des Vertragsverhältnisses.